Rechtsprechung
OLG Hamm, 04.12.2019 - 20 U 154/19 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- versicherungsrechtsiegen.de
Kfz-Kaskoversicherung - Anforderungen an Diebstahlsnachweis
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 141
Auch bei "besonderer" Beweisnot muss VN Nachweis des "äußeren Bildes" eines Fahrzeugdiebstahls erbringen (mit Anmerkung von Nikklas-Jens Biller-Bomhardt) - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Auch bei einer Beweisnot muss der Versicherungsnehmer den Nachweis des äußeren Bildes eines Fahrzeugdiebstahls erbringen
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 04.12.2019 - 20 U 154/19
- OLG Hamm, 14.01.2020 - 20 U 154/19
Papierfundstellen
- VersR 2020, 1571
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.01.2002 - IV ZR 263/00
Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls; Glaubwürdigkeit des …
Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2019 - 20 U 154/19
Der Kläger gibt die - ständige - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl.BGH in NJW-RR 2002, 671 ff) verkürzt wieder, wenn er ausführt, dass es für es für den Beweis des äußeren Bildes genüge, wenn das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt worden sei, an dem es später nicht mehr aufzufinden sei.Der Nachweis des äußeren Bildes setzt aber voraus, dass die Angaben von Herrn S der Wahrheit entsprochen hätten (vgl. BGH in NJW-RR 2002, 671ff zu einem von einem Zeugen mitgehörten Telefonat, in welchem es um den angeblichen Diebstahl ging).
- BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92
Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls
Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2019 - 20 U 154/19
Eine solche Anzeige genügt indes vorliegend nicht, um nachzuweisen, dass das Fahrzeug gegen den Willen des Versicherungsnehmers/Fahrers entwendet wurde (vgl. BGH in NJW-RR 1993, 719f). - BGH, 19.02.1997 - IV ZR 12/96
Nachweis des äußeren Bildes eines Diebstahls
Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2019 - 20 U 154/19
Zwar kann dem sich in Beweisnot befindlicher Versicherungsnehmer, dem kein Zeuge für das äußere Bild zur Verfügung steht, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH in (NJW-RR 1997, 663 ff) auf der Grundlage der Redlichkeitsvermutung eine zusätzliche Beweiserleichterung zugutekommen.